Kommunikative Barrierefreiheit

Hörgeschädigte können Schwierigkeiten in der Kommunikation lösen, wenn die folgenden Hinweise beachtet werden. Diese Hinweise gelten für alle Bereiche der Bildung:

a)
Bereich Hören

Bitte nicht zu laut sprechen, aber auch nicht zu leise, kein Lärm, Musik ausmachen und nicht durcheinander sprechen, kein Hall (= in großen Räumen mit hohen Decken oder ohne Teppich kommen die gesprochenen Wörter doppelt an das Ohr und sind für uns schwer zu hören).
Wir brauchen gute Hörgeräte, Cochlea-Implantate und andere Geräte, die das Hören verbessern, wie zum Beispiel eine FM-Anlage (= ein Mikrofon in das der Gesprächspartner hinein spricht) oder eine Lichtsignalanlage (= eine Türklingel, die in allen Räumen ein Blitzlicht macht).

b)
Bereich Gebärdensprache

Recht auf bilingualen Unterricht (= Unterricht in Gebärdensprache, gesprochener und geschriebener Sprache). Die Gebärdensprache soll Unterrichtsfach sein und die Lehrer sollen im Unterricht die Gebärdensprache benutzen.
Die Lehrer und die Berater sollen die Gebärdensprache können, nicht nur einzelne Gebärden, sondern richtig.
Bei Veranstaltungen sollen Gebärdensprachdolmetscher übersetzen. Die Dolmetscher sollen eine abgeschlossene Ausbildung haben und gut übersetzen.
Eltern, Mitschüler und Freunde sollen die Gebärdensprache lernen können.

c)
Bereich Sehen

Im Unterricht sollen die hörgeschädigten Schüler alles sehen können. Mit Beamer (= Bild vom Computer an der Wand) und Video sehen sie den Lernstoff. Der Lehrer schreibt alles an die Tafel oder auf Folien und gibt den Schülern Texte mit dem Lernstoff. So können die Schüler das Gelernte nachlesen. Die Schüler bekommen Schulbücher, in denen der Lernstoff gut erklärt wird. Schriftdolmescher schreiben auf, was der Lehrer gesagt hat, damit die hörgeschädigten Schüler mitlesen können.

d)
Bereich Unterricht

Die Schüler sitzen in der Klasse so, dass sich alle anschauen können. Durch Anschauen wird das Verstehen viel leichter, weil wir von den Lippen absehen können, das Gesicht und Gebärden sehen.
Es darf immer nur eine Person sprechen oder gebärden.

Wir betonen: Hörgeschädigte Schüler sollen frei wählen dürfen, ob sie in Gebärdensprache oder in Lautsprache oder in einer Mischform unterrichtet werden. Hörgeschädigte Kinder sollen alle Formen kennenlernen. Sie können ihre Sprache wählen, wenn sie älter sind.

Paul Heeg 2010-11-15