Einleitung

Die UNO (= Treffen von Vertretern fast aller Länder der Welt) hat die UN-Konvention (= Vertrag) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Der Deutsche Bundestag und Bundesrat haben sie im Dezember 2008 unterschrieben. Darin steht, dass die Regierung die behinderten Menschen einladen und sie fragen soll, welche Meinung die behinderten Menschen über neue Gesetze haben.

Deshalb haben sich die Verbände der Hörgeschädigten getroffen. Unsere Verbände vertreten viele Gruppen: die Schwerhörigen (= können mit Hörgerät etwas hören), Gehörlosen (= benutzen Gebärdensprache), Ertaubten (= konnten früher hören), Träger eines Cochlea-Implantats (= mit künstlichlem Innenohr), die Eltern hörgeschädigter Kinder, die Lehrer, Erzieher und Vertreter von den Kirchen. Wir haben diskutiert und aufgeschrieben, was für uns das Wort Inklusion bedeutet, und wie die Bildung für Hörgeschädigte durch Inklusion besser werden kann.

Wir haben überlegt, was die verschiedenen Verbände der Hörgeschädigten gemeinsam haben: Wir verstehen uns als Menschen mit hörbezogenen kommunikativen Behinderungen. (= Wir können nicht oder nicht gut Hören und haben deshalb Schwierigkeiten in der Kommunikation). Dafür können wir andere Sachen besonders gut: Wir können uns mit Gebärdensprache unterhalten. Wir kennen uns gut mit Hörtechnik aus. Wir wissen, wie man ein Gespräch mit Dolmetschern führt. Wir können Gespräche so steuern, dass wir verstehen können.

In dem folgenden Text benutzen wir das Wort 'Hörgeschädigte' für verschiedene Gruppen: Gehörlose, Schwerhörige, Ertaubte und Menschen mit auditiven Verarbeitungsstörungen (= Menschen, die normal hören, aber das Gehörte nicht aufnehmen und verarbeiten können). Einige Hörgeschädigte haben neben der Hörschädigung eine Lernbehinderung, geistige Behinderung, psychische Behinderung, körperliche Behinderung oder Sehbehinderung.

Abbildung 1: Vielfalt der Hörgeschädigten

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Paul Heeg 2010-11-15