Aufbau von Kompetenzzentren

Abbildung 2: Kompetenzzentrum für Hörgeschädigte

\includegraphics[width=\hsize]{k.eps}

Wer soll die Verantwortung für die Bildung der hörgeschädigten Kinder haben? Unser Vorschlag heißt: 'Kompetenzzentrum für die Bildung Hörgeschädigter'. In dem Kompetenzzentrum arbeiten Lehrer und Menschen mit anderen Berufen, die viel über Hörgeschädigte wissen und alle technischen Geräte sind da. Das Kompetenzzentrum hat 4 Bereiche: 1. Frühförderung und Beratung, 2. die Stammschule, 3. ambulante Dienste (= Lehrer fahren zu den hörgeschädigten Kindern) und 4. stationäre Dienste (= die Eltern und Kinder kommen zu dem Kompetenzzentrum für Beratung). In dem Kompetenzzentrum arbeiten: Lehrer, Psychologen, Ärzte, Sozialarbeiter, Erzieher und Hörgeräteakustiker. Die Mitarbeiter des Kompetenzzentrums besuchen die hörgeschädigten Schüler in den Regelschulen.

Das Kompetenzzentrum für Hörgeschädigte ist verantwortlich für alle hörgeschädigten Kinder aus einer Region egal, wo sie zur Schule gehen. Es schaut, ob die Kinder gut lernen. Es überlegt Verbesserungen und ist dafür verantwortlich, dass die Verbesserungen auch passieren.

Die Mitarbeiter des Kompetenzzentrums haben die Aufgabe, die hörgeschädigten Kinder, deren Eltern und Lehrer zu unterstützen. Sie beraten die Lehrer der Regelschule, wie sie unterrichten können, dass die hörgeschäditen Schüler verstehen. Das Kompetenzzentrum berät die Lehrer und macht Seminare für Lehrer.

Die Eltern bekommen im Kompetenzzentrum Unterstützung. Es gibt Treffen für die Eltern und für die Kinder. Das Kompetenzzentrum bietet auch Seminare für Eltern an: Erziehung des hörgeschädigten Kinders, Lernen von Gebärdensprache, Umgang mit Hörgeräten und anderen Hilfsmitteln, Umgang mit Dolmetschern.

In dem Kompetenzzentrum arbeiten auch hörgeschädigte Lehrer, Sozialarbeiter, Psychologen oder Erzieher. Die Kinder und Eltern sollen auch erwachsene Hörgeschädigte kennenlernen. Auch die hörenden Mitarbeiter im Kompetenzzentrum können sich in Gebärdensprache unterhalten.

Das Kompetenzzentrum empfiehlt eine Schule, auf die das Kind gehen kann. Es überprüft regelmäßig, ob das Kind auf die richtige Schule geht. Das Kompetenzzentrum berät die Eltern. Die Eltern entscheiden.

Das Kompetenzzentrum soll so arbeiten, dass die hörgeschädigten Kinder die beste Bildung bekommen. Andere Begründungen sind nicht erlaubt z.B. darf der Berater nicht eine bestimmte Schule empfehlen, nur weil diese Schule billiger ist oder, weil in dieser Klasse noch ein Schüler fehlt. Auch darf der Berater die Eltern nicht mit seiner eigenen Meinung beeinflussen. Die Verbände der Schwerhörigen und Gehörlosen sollen mithelfen die Einhaltung dieser Regel zu überwachen.

Paul Heeg 2010-11-15