Gleiche und gute Bildung

Hörgeschädigte Schüler sollen den gleichen Unterrichtsstoff lernen, wie hörende Schüler. Der allgemeine Lehrplan gilt für alle Kinder. Aber, wenn das Kind lernbehindert ist, gilt der Lehrplan für Lernbehinderte oder eine andere Mehrfachbehinderung.

Hörgeschädigte Kinder sollen im Unterricht alle Inhalte ohne Probleme verstehen können und durch ihre Hörprobleme keine Nachteile haben. Bei den Prüfungen sollen die Aufgaben in für uns verstehbares Deutsch umgeschrieben und in Gebärdensprache übersetzt werden.



Paul Heeg 2010-11-15